Office aus MSDN Subscription daheim nutzen - vorteilshafte Gesetzesänderung

 

Gute Nachrichten für Alle, die im Rahmen einer MSDN Subscription (Premium oder Ultimate) Zugriff auf Visual Studio für den geschäftlichen und privaten Gebrauch haben!

Der Bundesrat hat eine Gesetzesänderung im Rahmen des Gemeindefinanzreformgesetzes beschlossen, die unter anderem auch die steuerliche Betrachtung von Home Use Programmen (HUP) bundesweit einheitlich regelt und somit auch das Microsoft HUP für Office (enthalten in der Software Assurance für Visual Studio Premium und Ultimate) betrifft. Der Bundesrat hat dieser Gesetzesänderung am 30. März 2012 zugestimmt. Die Gesetzänderung wird mit Wirkung vom 1. Januar 2012 in Kraft treten.

Im Zuge der Gesetzesänderung wurde die Steuerbefreiung für unentgeltlich oder verbilligt überlassener Software beschlossen. Konkret bedeutet dies, dass HUP ab dem Inkrafttreten des Gesetzes vom geldwerten Vorteil befreit wird, indem die Steuerbefreiungsvorschrift innerhalb des § 3 Nr. 45 EStG erweitert wurde. Durch die Erweiterung wird der geldwerte Vorteil des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von System- und Anwendungsprogrammen, die ihm vom Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt überlassen werden, steuerfrei gestellt. Bisher war die Überlassung von Software nur dann steuerfrei, wenn sie auf einem betrieblichen PC installiert war, den der Arbeitnehmer privat nutzt. Durch diese Neuregelung gilt die Steuerfreiheit auch für Software ohne Hardware.

Weitere Informationen zur Gesetzesänderung können Sie der Bundestagsdrucksache BT-Drs. 17/8867 auf der Webseite des Deutschen Bundestages sowie der Bundesratsdrucksache BR-Drs. 114/12 auf der Seite des Deutschen Bundesrates www.bundesrat.de entnehmen.

Für weitere Details und Auslegung der Gesetzesänderung wenden Sie Sich bitte an Ihren Steuerberater.