Elektronische Abgabe der Z5 Meldung ab 01.07.2013

Alle Meldungen an die Deutsche Bundesbank sind ab dem 01.07.2013 elektronisch abzugeben. Hierfür stellt die Deutsche Bundesbank zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

1) Manuelle Eingabe in ein speziell für diesen Zweck aufgebautes Portal (Allgemeines Meldeportal Statistik = AMS) https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Standardartikel/Service/Meldewesen/allgemeines_meldeportal_statistik.html

2) Elektronische Übermittlung einer Datei.

Die Z5 Meldung beinhaltet Forderungen und Verbindlichkeiten aus Finanztransaktionen mit ausländischen Geldinstituten.

Meldungen sind nicht abzugeben, wenn weder die Summe der Forderungen noch die Summe der Verbindlichkeiten gegenüber dem Ausland die Betragsgrenze von 5 Millionen EUR übersteigt. Die Summe der Forderungen bzw. der Verbindlichkeiten ist aus der Addition der Anlagen Z5 und Z5a zu ermitteln.

Es ist nicht geplant Änderungen in NAV zwecks Erzeugung oder Übermittlung der Datei durchzuführen.